Sep 11, 2023
TÜV-Inspektionshandbuch: Autos und Personenkraftwagen
Scheinwerfer, Positionsleuchten, Tagfahrleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Warnblinkanlage
Scheinwerfer, Positionsleuchten, Tagfahrleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Warnblinkleuchten, Nebelscheinwerfer, Rückfahrscheinwerfer, Beleuchtungskontrollleuchten, Steckdose für Anhänger, Regeln für die elektrische Verkabelung und Batterien sowie Inspektion für TÜV-Prüfungen für Pkw und Pkw.
4.1.1. Vorhandensein, Zustand und Betrieb
Sie müssen alle vorgeschriebenen Scheinwerfer testen.
„Vorgeschriebene Scheinwerfer“ sind ein Paar passender Scheinwerfer für Fernlicht und ein passendes Paar Scheinwerfer für Abblendlicht. Dabei kann es sich um separate Scheinwerfer oder um ein einzelnes Paar Scheinwerfer handeln.
Lampen sind aufeinander abgestimmt, wenn sie:
Sie müssen keine Scheinwerfer an Fahrzeugen prüfen, die nicht mit Positionsleuchten ausgestattet sind oder deren Leuchten dauerhaft ausgeschaltet, übermalt oder abgedeckt sind, wenn:
Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1931 erstmals in Betrieb genommen wurden, benötigen keine Scheinwerfer.
Busse, die vor dem 1. Oktober 1969 erstmals in Betrieb genommen wurden, benötigen nur einen Scheinwerfer. Wenn zwei vorhanden sind, muss weder das Fernlicht noch das Abblendlicht ein passendes Paar sein.
Beschädigte oder reparierte Lampen müssen Sie auf Sicherheit, Farbe, Lichtleistung und Haltbarkeit beurteilen.
Dreirad- und Vierrad-Scheinwerfer müssen sein:
Folgendes muss über ein Paar Scheinwerfer für Fernlicht und ein Paar Scheinwerfer für Abblendlicht verfügen – können getrennt oder ein einzelnes Paar Scheinwerfer sein:
Als Kleinkrafträder eingestufte Drei- und Vierräder benötigen keinen Fernscheinwerfer.
Unter einer „Lichtquelle“ versteht man jede Glühbirne, LED oder andere Lichtquelle.
Sie müssen alle eingebauten Abblendlichtscheinwerfer überprüfen.
Ob die Ausrichtung bei Abblend- oder Fernlicht überprüft werden muss, hängt von der Art des Scheinwerfers ab (siehe Diagramme 1, 2 und 3).
Ein flaches Abblendlichtmuster oder ein anderes alternatives Abblendlichtmuster des Scheinwerfers ist akzeptabel, solange die gesamte Oberkante des Lichtbündels, einschließlich etwaiger „Spitzen“, innerhalb des entsprechenden Toleranzbands liegt.
Es ist zulässig, dass an rechten Abblendscheinwerfern Masken oder Konvertersätze angebracht werden, um die Lampe vorübergehend für die Verwendung im Vereinigten Königreich zu ändern, indem der Strahl-Kick-up nach rechts entfernt wird.
Wenn die Strahlausrichtungssteuerung des Fahrers eingebaut ist, sollten Sie die Strahlausrichtung testen, ohne die Steuerungseinstellung zu ändern. Wenn dies dazu führen würde, dass die Strahlausrichtung zu niedrig ist, sollten Sie die Strahlausrichtung erneut überprüfen, indem Sie den Regler auf die „höchste“ Position stellen.
Bei Fahrzeugen mit hydropneumatischen Federungssystemen ist es erforderlich, dass der Motor läuft, wenn die Scheinwerferausrichtung überprüft wird.
Um das Ziel zu überprüfen:
Stellen Sie das Fahrzeug auf den vorgesehenen Standplatz für die Scheinwerferausrichtung.
Richten Sie das Scheinwerfereinstellgerät entsprechend den Herstellerangaben am Fahrzeug aus.
Bestimmen Sie das passende Scheinwerferbild und dessen Ausrichtung (siehe Diagramme 1, 2 und 3).
Bei komplexen Linsensystemen – also solchen, bei denen sich mehr als eine Lampe hinter einer einzelnen Linse befindet – stellen Sie sicher, dass das Prüfgerät genau auf die Mitte der Abblendlichttasche ausgerichtet ist.
Während einer TÜV-Prüfung dürfen Sie keine Reparaturen durchführen, Sie können jedoch geringfügige Anpassungen an der Scheinwerferausrichtung vornehmen.
Lampen europäischen Typs haben eine der folgenden Eigenschaften:
Damit europäische Lampen die Prüfung bestehen, müssen Sie Folgendes sicherstellen:
Diagramm 1.Kriterien für die Ausrichtung europäischer Scheinwerfer
Scheinwerfer britisch-amerikanischer Bauart werden im Fernlicht geprüft, wenn sie ein asymmetrisches Fernlichtmuster mit einem zentralen Bereich maximaler Intensität, einem sogenannten „Hot Spot“, aufweisen.
Sie haben im Allgemeinen auch eine kreisförmige Linse, die mit der Zahl „1“ und einem Pfeil, der die Neigungsrichtung angibt, gekennzeichnet ist.
Sie müssen eine britisch-amerikanische Lampe durchfallen lassen, wenn ihr „Hot Spot“-Zentrum einer der folgenden Punkte ist:
Damit eine britisch-amerikanische Lampe durchkommt, müssen Sie außerdem darauf achten, dass der hellste Teil des Bildes beim Eintauchen der Lampe nach unten wandert.
Diagramm 2.Fernlichtbild
Überprüfen Sie britisch-amerikanische Scheinwerfer auf Abblendlicht, ob Folgendes vorhanden ist:
Sie müssen diese Lampe ausfallen lassen, wenn die Oberkante des „Hot Spots“:
Sie müssen diese Lampe ausfallen lassen, wenn der rechte Rand des „Hot Spots“ wie folgt aussieht:
Diagramm 3.Abblendlichtbild
„Nicht getestet“ oder „Nicht testbar“ darf nur verwendet werden, wenn sich während des Tests herausstellt, dass der betreffende Gegenstand nicht getestet werden kann und dies vor Beginn des Tests nicht erkennbar war. Der Grund für die Auswahl des Fehlers muss im Feld „Zusätzliche Informationen“ angegeben werden.
Abblend- oder Fernlichtscheinwerfer müssen beim Einschalten sofort aufleuchten (abhängig von der Stellung des Dip-Schalters).
Die Scheinwerfer müssen beim Bewegen des DIP-Schalters sofort zwischen Fernlicht und Abblendlicht umschalten.
Das Bewegen des DIP-Schalters muss einen der folgenden Schritte bewirken:
Das Abblendlicht kann bei eingeschaltetem Fernlicht eingeschaltet bleiben oder ausgeschaltet werden.
Bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1931 erstmals in Betrieb genommen wurden, sind keine Scheinwerfer erforderlich.
Wenn optionale Scheinwerfer montiert sind:
Sie müssen alle eingebauten „Pflichtscheinwerfer“ überprüfen.
Pflichtscheinwerfer bestehen aus einem Paar passender Scheinwerfer für Fernlicht und einem Paar passender Scheinwerfer für Abblendlicht. Dabei kann es sich um separate Scheinwerfer oder um ein einzelnes Paar Scheinwerfer handeln.
Lampen sind aufeinander abgestimmt, wenn sie:
Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1931 erstmals in Betrieb genommen wurden, benötigen keine Scheinwerfer.
Busse, die vor dem 1. Oktober 1969 erstmals in Betrieb genommen wurden, benötigen nur einen Scheinwerfer. Wenn zwei vorhanden sind, müssen weder das Fernlicht noch das Abblendlicht ein passendes Paar bilden.
Die Farbe des von den Scheinwerfern abgegebenen Lichts muss eine der folgenden sein:
Bei einem Vier-Scheinwerfer-System müssen die äußeren Scheinwerfer nicht die gleiche Lichtfarbe abstrahlen wie das innere Paar.
Die genaue Position der Leuchten ist nicht Gegenstand der Inspektion, Sie sollten jedoch visuell prüfen, dass sie sich auf beiden Seiten des Fahrzeugs etwa auf gleicher Höhe und im gleichen Abstand befinden.
Vorhandene Halogenscheinwerfereinheiten an Fahrzeugen, die erstmals am oder nach dem 1. April 1986 in Betrieb genommen wurden, dürfen nicht für die Verwendung mit Hochdruckentladungslampen (HID) oder Leuchtdiodenlampen (LED) umgerüstet werden. Wenn ein solcher Umbau durchgeführt wurde, muss der Scheinwerfer defekt sein, da Lichtquelle und Lampe nicht kompatibel sind.
Dies bezieht sich nicht auf komplette Ersatzscheinwerfereinheiten, die möglicherweise mit HID- oder LED-Lichtquellen ausgestattet sind.
Wenn eine komplette Scheinwerfereinheit durch eine Einheit ersetzt wurde, die mit HID- oder LED-Lichtquellen hergestellt wurde, darf sie nicht wegen „Lichtquelle und Lampe nicht kompatibel“ ausgefallen sein, sondern sie muss alle anderen in Abschnitt 4 dieses Handbuchs aufgeführten Anforderungen erfüllen dem zum Zeitpunkt der Prüfung eingebauten Typ entsprechen.
Sie können HID-Scheinwerfer erkennen an:
HID-Scheinwerfer verwenden Hochspannung. Bei der Inspektion dieser Scheinwerfer ist Vorsicht geboten.
Dreirad- und Vierrad-Scheinwerfer müssen sein:
Folgendes muss über ein Paar Scheinwerfer für Fernlicht und ein Paar Scheinwerfer für Abblendlicht verfügen – können getrennt oder ein einzelnes Paar Scheinwerfer sein:
Als Kleinkrafträder eingestufte Drei- und Vierräder benötigen kein Fernlicht.
Unter einer „Lichtquelle“ versteht man jede Glühbirne, LED oder andere Lichtquelle.
Beschädigte oder reparierte Lampen müssen Sie auf Sicherheit, Farbe, Lichtleistung und Haltbarkeit beurteilen.
Stellen Sie sicher, dass alle manuellen Scheinwerfer-Nivellierungsgeräte (Fahrersteuerungen) funktionieren, indem Sie:
Fahrzeuge mit High Intensity Discharge (HID) oder LED-Abblendlichtscheinwerfern können mit einer Federung oder einem selbstnivellierenden System für die Scheinwerfer ausgestattet sein. Wenn diese Systeme eingebaut sind, müssen sie funktionieren.
Manchmal ist es nicht einfach festzustellen, ob die Selbstnivellierungssysteme funktionieren. In solchen Fällen sollten Sie im Zweifelsfall entscheiden.
Sie können HID-Scheinwerfer erkennen an:
HID-Scheinwerfer verwenden Hochspannung. Bei der Inspektion dieser Scheinwerfer ist Vorsicht geboten.
Die Prüfung der Leuchtweitenregulierung entfällt bei Reisemobilen.
Sie müssen Fahrzeuge überprüfen, die am oder nach dem 1. September 2009 erstmals verwendet wurden und mit Scheinwerferwaschanlagen ausgestattet sind.
Sie können HID-Scheinwerfer erkennen an:
HID-Scheinwerfer verwenden Hochspannung. Bei der Inspektion dieser Scheinwerfer ist Vorsicht geboten.
Diese Inspektion ist für:
Fahrzeuge müssen nicht mit Positionsleuchten ausgestattet sein oder können solche Leuchten dauerhaft abgeschaltet, übermalt oder abgedeckt haben, wenn sie:
In dieser Situation sollten Sie einen Hinweis erteilen. Diese Fahrzeuge benötigen keine Umrissleuchten.
Überprüfen Sie das Vorhandensein, den Zustand, die Sicherheit und die Funktion der benötigten Lampen.
Bewerten Sie alle beschädigten oder reparierten Lampen auf Sicherheit, Farbe, Lichtleistung und Haltbarkeit.
Fahrzeuge müssen über zwei vordere und zwei hintere Positionsleuchten verfügen, mit Ausnahme von Dreirädern oder Vierrädern mit einer Breite von weniger als 1.300 mm.
Tagfahrleuchten (DRLs) oder Scheinwerfer können als vordere Positionsleuchten fungieren. Wenn die DRLs als vordere Positionsleuchten fungieren, können sie beim Einschalten der hinteren Positionsleuchten gedimmt werden oder auch nicht, und beim Einschalten der Scheinwerfer können sie gedimmt oder ausgeschaltet werden.
Die vorderen Positionsleuchten können beim Einschalten der Nebelscheinwerfer ausgeschaltet werden.
Die vorderen und hinteren Positionsleuchten müssen gleichzeitig mit den Kennzeichenleuchten und den Umrissleuchten aufleuchten.
Dreiräder und Vierräder mit einer Breite von weniger als 1.300 mm müssen mindestens eine vordere und eine hintere Positionsleuchte haben. Wenn die maximale Fahrzeugbreite jedoch mehr als 1.300 mm beträgt, muss es über 2 vordere und 2 hintere Positionsleuchten verfügen.
Dreirad- und Vierradlampen müssen sein:
Busse, die vor dem 1. April 1955 zum ersten Mal eingesetzt wurden, benötigen nur eine Schlussleuchte. Die Lampe muss auf der Mittellinie oder im Abseits stehen.
Bei Fahrzeugen, die am oder nach dem 1. April 1991 erstmals in Betrieb genommen wurden und deren Breite mehr als 2.100 mm beträgt, müssen Sie die Endumrissleuchten prüfen, ausgenommen sind die Seitenspiegel.
Fahrzeuge der Klasse 3 benötigen keine Endumrissleuchten.
Die vorderen und hinteren Begrenzungsleuchten jeder Seite können in einer Leuchte kombiniert werden.
Sie müssen Tagfahrleuchten (DRLs) nur überprüfen, wenn sie als Erstausrüstung in Fahrzeugen eingebaut sind, die am oder nach dem 1. März 2018 erstmals verwendet wurden.
Die Positionsleuchten müssen vom Fahrersitz aus mit einer einzigen Betätigung des Schalters einschaltbar sein. Die Positionsleuchten müssen gleichzeitig mit den Kennzeichenleuchten und etwaigen Endumrissleuchten, sofern sie angebracht sind, aufleuchten.
Einige Fahrzeuge verfügen über Positionsleuchten, die sich bei laufendem Motor automatisch einschalten.
Tagfahrleuchten (DRLs) oder Scheinwerfer können als vordere Positionsleuchten fungieren. Wenn die DRLs als vordere Positionsleuchten fungieren, können sie beim Einschalten der hinteren Positionsleuchten gedimmt werden oder auch nicht, und beim Einschalten der Scheinwerfer können sie gedimmt oder ausgeschaltet werden.
Die vorderen Positionsleuchten können ausgeschaltet werden, wenn die Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Wenn Positionsleuchten mit Fahrtrichtungsanzeigern kombiniert werden, können sich die Positionsleuchten ausschalten, wenn die entsprechende Fahrtrichtungsanzeige blinkt.
Die vorderen und hinteren Positionsleuchten müssen gleichzeitig mit den Umrissleuchten an ihrem Einbauort aufleuchten.
Sie müssen Tagfahrleuchten (DRLs) nur überprüfen, wenn sie als Erstausrüstung in Fahrzeugen eingebaut sind, die am oder nach dem 1. März 2018 erstmals verwendet wurden.
DRLs müssen sich beim Ein- und Ausschalten des Motors ein- und ausschalten.
DRLs funktionieren möglicherweise nicht, wenn:
Wenn DRLs manuell ausgeschaltet wurden, leuchten sie manchmal erst auf, wenn das Fahrzeug schneller als 10 Kilometer pro Stunde (6,2 Meilen pro Stunde) fährt oder das Fahrzeug 100 m (328 Fuß) zurückgelegt hat.
Militärfahrzeuge verfügen möglicherweise über einen Mehrpositionsschalter, der die vorderen und hinteren Positionsleuchten nicht mit einer einzigen Betätigung des Schalters einschalten kann. Dies sollte nicht als Mangel angesehen werden.
Sie müssen Folgendes überprüfen:
Die genaue Position der Lampen ist nicht Gegenstand der Prüfung. Sie sollten visuell überprüfen, dass sie sich auf beiden Seiten des Fahrzeugs etwa auf gleicher Höhe und gleichem Abstand befinden.
Unter einer „Lichtquelle“ versteht man jede Glühbirne, LED oder andere Lichtquelle.
Beschädigte oder reparierte Lampen müssen Sie auf Sicherheit, Farbe, Lichtleistung und Haltbarkeit beurteilen.
Schalten Sie die Positionsleuchten und das Tagfahrlicht ein und betätigen Sie nacheinander alle anderen Leuchten. Prüfen Sie, ob die Positionsleuchten, Endumrissleuchten oder Tagfahrleuchten beeinträchtigt werden.
Die hinteren Positionsleuchten müssen ein konstantes rotes Licht ausstrahlen.
Für vordere Positionsleuchten ist die folgende Lichtfarbe zulässig:
Wenn Positionsleuchten mit Fahrtrichtungsanzeigern kombiniert werden, können sich die Positionsleuchten ausschalten, wenn die entsprechende Fahrtrichtungsanzeige blinkt.
Tagfahrleuchten (DRLs) oder Scheinwerfer können als vordere Positionsleuchten fungieren. Wenn die DRLs als vordere Positionsleuchten fungieren, können sie beim Einschalten der hinteren Positionsleuchten gedimmt werden oder auch nicht, und beim Einschalten der Scheinwerfer können sie gedimmt oder ausgeschaltet werden.
Bei Fahrzeugen, die am oder nach dem 1. April 1991 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden und deren Breite (mit Ausnahme der Seitenspiegel) mehr als 2.100 mm beträgt, müssen die Endumrissleuchten überprüft werden.
Fahrzeuge der Klasse 3 benötigen keine Endumrissleuchten.
Da muss sein:
Die vorderen und hinteren Begrenzungsleuchten jeder Seite können in einer Leuchte kombiniert werden.
Sie müssen nur Tagfahrleuchten (DRLs) überprüfen, die als Erstausrüstung in M1-Fahrzeugen eingebaut sind, die am oder nach dem 1. März 2018 erstmals verwendet wurden.
Es dürfen nicht mehr als 2 DRLs angebracht sein und diese müssen weißes Licht ausstrahlen.
DRLs funktionieren möglicherweise nicht, wenn:
Wenn Tagfahrlichter manuell ausgeschaltet wurden, leuchten sie manchmal erst auf, wenn das Fahrzeug schneller als 10 km/h (6,2 mph) fährt oder 100 m (328 Fuß) zurückgelegt hat.
Ein DRL darf sich ausschalten, wenn derselbe Seitenblinker in Betrieb ist.
Sie müssen alle eingebauten Bremsleuchten überprüfen.
Bremslichter müssen dauerhaft rot leuchten.
Bremsleuchten sind bei folgenden Fahrzeugen nicht vorgeschrieben:
Fahrzeuge, die am oder nach dem 1. Januar 1971 erstmals in Betrieb genommen wurden, müssen über zwei Bremsleuchten verfügen, eine auf jeder Seite.
Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1971 erstmals in Betrieb genommen wurden, dürfen nur mit einer Bremsleuchte ausgestattet sein, die mittig oder seitlich angebracht werden kann.
Zusätzliche Bremsleuchten, die über die vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen, müssen geprüft werden. Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob ein Zusammenhang besteht, sollten Sie im Zweifelsfall entscheiden.
Unter einer „Lichtquelle“ versteht man jede Glühbirne, LED oder andere Lichtquelle.
Beschädigte oder reparierte Lampen müssen Sie auf Sicherheit, Farbe, Lichtleistung und Haltbarkeit beurteilen.
Bei einigen Fahrzeugen mit LED-Heckleuchten kann es sein, dass ein Teil der LEDs der Bremsleuchten erlischt, wenn die Nebelschlussleuchte aufleuchtet. Dies stellt keinen Mangel dar.
Dreiräder und Vierräder:
Alle Bremsleuchten müssen beim Betätigen der Bremse sofort aufleuchten und beim Lösen der Bremse sofort erlöschen.
Fahrzeuge, die am oder nach dem 1. Januar 1971 erstmals in Betrieb genommen wurden, müssen über zwei Bremsleuchten verfügen, eine auf jeder Seite.
Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1971 erstmals in Betrieb genommen wurden, dürfen nur mit einer Bremsleuchte ausgestattet sein. Die Leuchte kann mittig oder seitlich angebracht werden.
Zusätzliche Bremsleuchten, die über die vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen, müssen geprüft werden. Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob eine Verbindung besteht, sollten Sie im Zweifelsfall entscheiden.
Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1965 in Betrieb genommen wurden, dürfen über eine Bremsleuchte in Kombination mit einer Fahrtrichtungsanzeigeleuchte verfügen.
Dreiräder und Vierräder:
Sie müssen alle Bremsleuchten überprüfen.
Bremslichter müssen dauerhaft rot leuchten.
Bremsleuchten sind bei folgenden Fahrzeugen nicht vorgeschrieben:
Fahrzeuge, die am oder nach dem 1. Januar 1971 erstmals in Betrieb genommen wurden, müssen über zwei Bremsleuchten verfügen, eine auf jeder Seite.
Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1971 erstmals in Betrieb genommen wurden, dürfen nur mit einer Bremsleuchte ausgestattet sein. Die Leuchte kann mittig oder seitlich angebracht werden.
Zusätzliche Bremsleuchten, die über die vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen, müssen geprüft werden. Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob eine Verbindung besteht, sollten Sie im Zweifelsfall entscheiden.
Beschädigte oder reparierte Lampen müssen Sie auf Sicherheit, Farbe, Lichtleistung und Haltbarkeit beurteilen.
Bei einigen Fahrzeugen mit LED-Heckleuchten kann es sein, dass ein Teil der LEDs der Bremsleuchten erlischt, wenn die Nebelschlussleuchte aufleuchtet. Dies stellt keinen Mangel dar.
Dreiräder und Vierräder:
Drücken Sie das Bremspedal, um die Bremsleuchten einzuschalten, und betätigen Sie nacheinander alle anderen Leuchten, um festzustellen, ob die Bremsleuchten beeinträchtigt werden.
Sie müssen alle Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten überprüfen.
Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage sind bei Fahrzeugen nicht vorgeschrieben:
Fahrtrichtungsanzeiger müssen gelb sein.
Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1965 in Betrieb genommen wurden, dürfen weiße vordere Blinker und rote hintere Blinker haben, wenn die Fahrtrichtungsanzeiger mit Bremsleuchten oder mit vorderen oder hinteren Positionsleuchten kombiniert sind.
Fahrzeuge, die vor dem 1. April 1986 erstmals in Betrieb genommen wurden, müssen nicht über eine Warnblinkanlage verfügen.
Fahrzeuge, die am oder nach dem 1. April 1986 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden, müssen auf jeder Seite mit einer gelben Seitenblinkeranzeige ausgestattet sein.
Der seitliche Blinker kann Teil des vorderen Fahrtrichtungsanzeigers sein, wenn er über eine der folgenden Eigenschaften verfügt:
Signalarme können blinken, müssen dies aber nicht.
Unter einer „Lichtquelle“ versteht man jede Glühbirne, LED oder andere Lichtquelle.
Beschädigte oder reparierte Lampen müssen Sie auf Sicherheit, Farbe, Lichtleistung und Haltbarkeit beurteilen.
Sequenziell/dynamisch funktionierende Fahrtrichtungsanzeiger sind kein Grund für einen Ausfall.
Dreiräder und Vierräder benötigen keinen Seitenverstärker.
Als Kleinkrafträder eingestufte Drei- und Vierräder benötigen keine Warnblinkanlage. Nur Mopeds mit Karosserie müssen über Fahrtrichtungsanzeiger verfügen.
Warnblinkleuchten dürfen nur mit einem Schalter funktionieren und der Motor- oder Zündschalter muss sowohl in der Ein- als auch in der Aus-Stellung sein.
Bei Dreirädern und Vierrädern müssen die Warnblinkleuchten sowohl bei laufendem als auch bei ausgeschaltetem Motor funktionieren. Dies kann durch die Verwendung eines Motor-Notschalters oder durch Ausschalten der Zündung erfolgen.
Fahrtrichtungsanzeiger müssen gelb sein.
Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1965 in Betrieb genommen wurden, dürfen weiße vordere Blinker und rote hintere Blinker haben, wenn die Fahrtrichtungsanzeiger mit Bremsleuchten oder mit vorderen oder hinteren Positionsleuchten kombiniert sind.
Schalten Sie die Fahrtrichtungsanzeiger ein und betätigen Sie nacheinander alle anderen Leuchten, um festzustellen, ob die Fahrtrichtungsanzeiger dadurch beeinträchtigt werden.
Bei Fahrzeugen, die erstmals am oder nach dem 1. September 1965 mit Fahrtrichtungsanzeigern in Kombination mit Positionsleuchten verwendet wurden, kann es sein, dass die Positionsleuchte erlischt, wenn die Fahrtrichtungsanzeige blinkt. Der Fahrtrichtungsanzeiger darf nur gelb blinken, ohne weißes oder rotes Licht.
Ein Signalarm muss beim Einschalten leuchten, muss aber nicht blinken.
Die genaue Position der Lampen ist nicht Gegenstand der Prüfung. Sie sollten visuell überprüfen, dass sie sich auf beiden Seiten des Fahrzeugs etwa auf gleicher Höhe und gleichem Abstand befinden.
Beschädigte oder reparierte Lampen müssen Sie auf Sicherheit, Farbe, Lichtleistung und Haltbarkeit beurteilen.
Sequenziell/dynamisch funktionierende Fahrtrichtungsanzeiger sind kein Grund für einen Ausfall.
Die Anzeigen müssen zwischen 60 und 120 Mal pro Minute blinken. Richtungsanzeiger vom Typ Semaphor müssen nicht blinken.
Sie müssen nur Folgendes überprüfen:
Nebelscheinwerfer werden nicht benötigt an:
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten dürfen unabhängig von anderen Leuchten oder Zündsystemen betrieben werden.
Nebelscheinwerfer müssen ein gleichmäßiges Licht erzeugen, das:
Nebelscheinwerfer, die nicht verkabelt sind und über keinen entsprechenden Schalter verfügen, sind für den Betrieb nicht erforderlich. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Verbindung besteht, sollten Sie im Zweifelsfall entscheiden.
Nebelschlussleuchten können mit den Schlussleuchten kombiniert werden.
Unter einer „Lichtquelle“ versteht man jede Glühbirne, LED oder andere Lichtquelle.
Beschädigte oder reparierte Lampen müssen Sie auf Sicherheit, Farbe, Lichtleistung und Haltbarkeit beurteilen.
Die Schalter für die Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchte können kombinierte oder unabhängige Schalter sein.
Der oder die Schalter müssen:
Nebelschlussleuchten können mit den Schlussleuchten kombiniert werden. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten dürfen unabhängig von anderen Leuchten oder Zündsystemen betrieben werden.
Sie müssen Folgendes überprüfen:
Nebelscheinwerfer müssen ein gleichmäßiges Licht erzeugen, das:
Nebelschlussleuchten können mit den Schlussleuchten kombiniert werden.
Eine Nebelschlussleuchte ist nicht erforderlich bei:
Schalten Sie die Nebelschlussleuchten ein und betätigen Sie nacheinander alle anderen Leuchten, um festzustellen, ob die Nebelschlussleuchten beeinträchtigt werden.
Die Nebelschlussleuchten können beim Einschalten des Fernlichts oder beim Ausschalten des Abblendlichts erlöschen.
Beschädigte oder reparierte Lampen müssen Sie auf Sicherheit, Farbe, Lichtleistung und Haltbarkeit beurteilen.
Sie müssen alle Rückfahrscheinwerfer prüfen, die an Fahrzeugen angebracht sind, die ab dem 1. September 2009 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden, mit Ausnahme von vierrädrigen und dreirädrigen Fahrzeugen.
Rückfahrscheinwerfer müssen ein weißes Licht nach hinten zeigen. Bei einigen Fahrzeugen kann es erforderlich sein, dass der Motor läuft, bevor die Rückfahrscheinwerfer funktionieren.
Es muss mindestens ein Rückfahrscheinwerfer vorhanden sein.
Busse über 6 m Länge dürfen über 4 Rückfahrscheinwerfer verfügen, die sein können:
Sie müssen alle Rückfahrscheinwerfer überprüfen, die in Fahrzeugen eingebaut sind, die ab dem 1. September 2009 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden, mit Ausnahme von Vierrädern und Fahrzeugen der Klasse 3.
Rückfahrscheinwerfer müssen ein weißes Licht nach hinten zeigen. Bei einigen Fahrzeugen kann es erforderlich sein, dass der Motor läuft, bevor die Rückfahrscheinwerfer funktionieren.
Es muss mindestens ein Rückfahrscheinwerfer vorhanden sein.
Busse über 6 m Länge dürfen über 4 Rückfahrscheinwerfer verfügen, die sein können:
Sie müssen alle Rückfahrscheinwerfer überprüfen, die in Fahrzeugen eingebaut sind, die ab dem 1. September 2009 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden, mit Ausnahme von Vierrädern und Fahrzeugen der Klasse 3.
Rückfahrscheinwerfer müssen automatisch einschalten, wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird, und erlöschen, wenn der Rückwärtsgang nicht eingelegt wird.
Bei einigen Fahrzeugen kann es erforderlich sein, dass der Motor läuft, bevor die Rückfahrscheinwerfer funktionieren.
Bei allen Fahrzeugen, die mit Positionsleuchten vorn und hinten ausgestattet sind, müssen Sie die Kennzeichenleuchten überprüfen.
Kennzeichenleuchten müssen das hintere Kennzeichen beleuchten. Bei einigen Fahrzeugen sind diese Lampen möglicherweise hinter dem Nummernschild angebracht.
Unter einer „Lichtquelle“ versteht man jede Glühbirne, LED oder andere Lichtquelle.
Als Kleinkrafträder eingestufte Drei- und Vierräder benötigen keine Kennzeichenleuchte hinten.
Bei allen Fahrzeugen, die mit Positionsleuchten vorn und hinten ausgestattet sind, müssen Sie die Kennzeichenleuchten überprüfen.
Die Kennzeichenleuchten müssen gleichzeitig mit den Positionsleuchten funktionieren.
Als Kleinkrafträder eingestufte Drei- und Vierräder benötigen keine Kennzeichenleuchte hinten.
Sie müssen die 2 obligatorischen roten Rückstrahler überprüfen, die angebracht werden müssen.
Rückstrahler sind nicht erforderlich bei Fahrzeugen, die nicht mit vorderen und hinteren Positionsleuchten ausgestattet sind oder bei denen solche Leuchten dauerhaft ausgeschaltet, übermalt oder abgedeckt sind und die:
Reflektierendes Klebeband ist kein akzeptabler Ersatz für einen Rückreflektor.
Sie müssen die 2 obligatorischen roten Rückstrahler überprüfen, die angebracht werden müssen.
Rückstrahler sind bei Fahrzeugen, die nicht mit vorderen und hinteren Positionsleuchten ausgestattet sind oder bei denen diese Leuchten nicht dauerhaft ausgeschaltet, übermalt oder abgedeckt sind, nicht erforderlich und gelten:
Reflektoren müssen symmetrisch montiert werden. Obwohl die genaue Position der vorgeschriebenen Rückstrahler nicht Teil der Inspektion ist, prüfen Sie visuell, ob sie sich auf beiden Seiten des Fahrzeugs in etwa der gleichen Höhe und im gleichen Abstand befinden.
Dreiräder und Vierräder:
Sie müssen die folgenden Beleuchtungsindikatoren überprüfen:
Eine Kontrollleuchte für das Fernlicht ist nur bei Fahrzeugen erforderlich, die erstmals am oder nach dem 1. April 1986 in Betrieb genommen wurden. Bei Fahrzeugen der Klasse 3 muss die Kontrollleuchte für das Fernlicht nicht überprüft werden.
Eine Fahrtrichtungsanzeige kann akustisch oder optisch sein.
Eine Warnwarnleuchte muss ein blinkendes Licht sein.
Eine Nebelschlussleuchte ist nur dann erforderlich, wenn eine Nebelschlussleuchte vorgeschrieben ist.
Sie müssen die Kontrollleuchte für die Warnblinkanlage überprüfen, bei der es sich um ein Blinklicht handeln muss.
Die Steckdose des Anhängers ist nur bei Fahrzeugen mit Anhängerkupplung zu prüfen.
Wenn kein Kugelkopf oder Bolzen vorhanden ist, die Befestigungshalterungen aber noch vorhanden sind, müssen Sie die Steckdosen prüfen, wenn der Kugelkopf oder Bolzen:
Eine Prüfung der Steckdosen ist nicht erforderlich, wenn die Befestigungswinkel bewusst für eine weitere Verwendung unbrauchbar gemacht wurden.
Sie müssen die Steckdose des Anhängers nicht überprüfen, wenn Sie Werkzeuge oder Spezialausrüstung benötigen, um Zugangsklappen in der Stoßstange oder Karosserie zu entfernen und so Zugang zur Steckdose zu erhalten.
Eine Anhänger-Steckdose mit defekter oder fehlender Abdeckklappe, die mit einer Lasche und einer Feder zur Fixierung des Steckers ausgestattet ist, gilt nicht als Mangel.
Bei Fahrzeugen, die mit einer 13-poligen Euro-Steckdose des Anhängers ausgestattet sind, verwenden Sie ein zugelassenes Gerät, um zu überprüfen, ob die Steckdose für den ordnungsgemäßen Betrieb des Anhängers verkabelt ist:
Einige 13-Pin-Testgeräte können ständig flackern, wenn sie an die Steckdose eines Fahrzeugs angeschlossen werden, das CANbus-Systeme (Controller Area Network Bus) verwendet.
Wenn dies geschieht, bedeutet dies im Allgemeinen, dass an jedem Pin der Fahrzeugsteckdose Durchgang besteht. Beim abwechselnden Betrieb der Lampen erkennt man in der Regel, dass jede einzelne LED korrekt funktioniert.
Sofern der Selbsttest Ihres Testers keine Fehler anzeigt, sollten Sie den Steckdosentest bestehen.
Sie müssen eine reine Sichtprüfung aller sichtbaren elektrischen Leitungen durchführen. Die Prüfung gilt nicht für Fahrzeuge der Klasse 3.
Sie sollten auf Hochspannungskomponenten und -kabel achten, denn wenn diese beschädigt sind, kann es zu einem tödlichen Stromschlag kommen.
Diese Prüfung gilt nicht für die elektrische Verkabelung zu den Bremsbelägen.
Sie müssen die Batterie(n) bei allen Fahrzeugen überprüfen, auch bei Elektro- und Hybridfahrzeugen. Die Prüfung gilt nicht für Fahrzeuge der Klasse 3.
Batterien, die für den Antrieb von Elektro- oder Hybridfahrzeugen verwendet werden, stehen unter Hochspannung und müssen bei der Prüfung besonders sorgfältig geprüft werden.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Antriebsbatterien zugänglich sind. Wenn dies der Fall ist, sollten sie jedoch nur visuell beurteilt werden. Wenn die Batterien auslaufen, sollten Sie die Prüfung des Fahrzeugs anhand von Punkt 4, Grund „h“ im Abschnitt „Einführung“ ablehnen.
Sie sollten auf Hochspannungskomponenten und -kabel achten, denn wenn diese beschädigt sind, kann es zu einem tödlichen Stromschlag kommen.
Diagramm 1. Diagramm 2. Diagramm 3.